Allgemeine Wettkampbedingungen / Veranstaltungsregeln (AGB) KiniTrail

§ 1 Allgemeines

  1. Der „KiniTrail“ (Veranstaltung) ist eine Veranstaltung von laufsport ulm, vertreten durch Christian Münzing, Donautalstraße 14 - 89079 Ulm, info@laufsport-ulm.de (Veranstalter). Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen Ausdauerwettbewerb über drei oder mehr Stunden, gelaufen auf zum Teil unbefestigten Trails und anspruchsvollen Anstiegen.
  2. Der KiniTrail ist ein Ultralauf bei dem es nicht um die Platzierung, sondern um das gemeinschaftliche Erlebnis auf den Spuren des bayrischen Märchenkönigs geht.
  3. Das vorliegende Reglement regelt für jeden Teilnehmer an der Veranstaltung (Teilnehmer) verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des vorliegenden Reglements.
  4. Der Veranstalter besitzt die uneingeschränkte Veranstaltungshoheit und ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen, insbesondere aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) - auch noch zeitlich kurz vor dem Start - die Strecke zu ändern, die Distanz der Strecken im angemessenen Umfang zu verlängern oder zu verkürzen.
  5. Der Veranstalter ist berechtigt bei einem Verstoß gegen diese Veranstaltungsregeln Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  6. Anweisungen des Veranstaltungspersonals und von uniformierten Einsatzkräften (Polizei, Feuerwehr, THW) ist unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung ist  der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer aus der Laufveranstaltung auszuschließen. Veranstaltungspersonal und damit im Namen des Veranstalters weisungsbefugt sind sämtliche vom Veranstalter entsprechend kenntlich gemachte Personen (z.B. Streckenposten). 

§ 2 Teilnahmeberechtigung & Gesundheit

  1. Teilnahmeberechtigt sind Hobby-, Freizeit- und Profisportler.
  2. Das Mindestalter der Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn beträgt 18 Jahre.
  3. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren allgemeiner Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Veranstaltung zulässt. 

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei der Laufveranstaltung um einen mehrstündigen  Ausdauerwettbewerb handelt, welcher einer intensiven physischen und psychischen Vorbereitung bedarf. Ausreichend Erfahrung im Geländelauf und Laufen mit Bewältigung von Höhenmetern, sowie eigenständiger Navigation wird dringend angeraten.

Der Veranstalter empfiehlt, unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung, eine Gesundheitsprüfung von einem Fachmediziner durchführen zu lassen. 

  1. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, selbst den Gesundheitszustand der Teilnehmer von einem Fachmediziner begutachten zu lassen, und wenn dieser begründete Bedenken hinsichtlich des Gesundheitszustandes äußert, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung (bzw. deren Fortsetzung) auszuschließen.
  2. Teilnahmevoraussetzung im Hinblick auf jeden Teilnehmer ist das Vorliegen der Anmeldebestätigung sowie die unterzeichnete Kenntnisnahme- und Freistellungserklärung im Original, welche vom Veranstalter vor dem KiniTrail per E-Mail zugeschickt wird.

§ 3 Strecke

  1. Die Strecke wird vor dem Start im Briefing ausführlich vorgestellt. Eine Teilnahme ist Pflicht. Informationsmängel wegen Nichtteilnahme hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.
  2. Die Strecke ist nicht durch den Veranstalter markiert oder ausgeschildert. Die Teilnehmer erhalten einen GPS Track, dem sie den Streckenverlauf zu folgen haben. Die Teilnehmer dürfen nicht von der geplanten Strecke abweichen.
  3. Es gibt mehrere Checkpoints. Alle Teilnehmer müssen diese Punkte ansteuern und sich dort registrieren lassen
  4. Die Zeitnahme erfolgt nach dem Startschuss bis zum Überqueren der Ziellinie und dient ausschliesslich dem Zwecke der statistischen Erfassung
  5. Jeder Teilnehmer muss aus eigener Kraft die Strecke absolvieren. Insbesondere die Unterstützung von außen führt zum Ausschluss aus der Veranstaltung..
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke aus sachlichen Gründen (z.B. Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage, Auflagen der Behörden) zu ändern.

§ 4 Zeitnahme & Wertung

  1. Die Zeitnahme erfolgt per Hand durch eigens dafür abgestelltes Personal und Lichtschranke. 
  2. Die Zeitnahme erfolgt ausschließlich zum Zwecke der statistischen Erfassung. 
  3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Startnummer während des Rennens bei sich zu tragen.
  4. Die offizielle Startzeit bestimmt der Veranstalter.
  5. Die Startaufstellung beginnt 15 Minuten vor dem offiziellen Start. Das Briefing für alle Teilnehmer durch den Veranstalter beginnt 15 Minuten vor dem offiziellen Start.
  6. Der Start ist bis maximal 15 Minuten nach dem offiziellen Start geöffnet. Teilnehmer die bis zu 15 Minuten nach dem offiziellen Start starten, werden ab der offiziellen Startzeit gewertet. Ein Starten nach der Karenzzeit ist nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.

Ende der Veranstaltung:

  1. Zielschluss ist um 17 Uhr, es sei denn der letzte Teilnehmer hat die Ziellinie bereits vorher überquert.
  2. wenn ein Teilnehmer disqualifiziert wird oder ausscheidet, endet die Veranstaltung für diesen sofort und unverzüglich.
  3. Beendet ein Teilnehmer den KiniTrail aus eigener Entscheidung, ist er verpflichtet, dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Kosten einer Suchaktion gehen zu Lasten des betroffenen Teilnehmers.

§ 5 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet auf öffentlichen, aber nicht gesperrten Straßen, Wegen und Trails statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind: 

  1. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die örtlichen Straßenverkehrsregeln halten. 
  2. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu laufen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahren ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen und dem Personal des Veranstalters ist Folge zu leisten. 
  3. Die Einhaltung der Vorschriften der StVO ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. Nicht Einhaltung bringt den sofortigen Ausschluss aus der Veranstaltung mit sich.
  4. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
  5. Es ist in keinem Fall erlaubt, Dinge (z.B. Verpflegungsverpackungen) wegzuwerfen oder fallenzulassen. Im Wiederholungsfall erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Absichtliches Wegwerfen führt zum sofortigen Ausschluss aus dem KiniTrail.
  6. Umweltbeeinträchtigungen jeder Art, welche über das für den Wettkampf erforderliche Maß hinausgehen, sind zu unterlassen und werden mit Disqualifikation geahndet werden.
  7. Hilfe von externen Dritten ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist die Hilfe bei Notlagen. Diese ist obligatorisch.
  8. Jeder Teilnehmer ist während der Etappen für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird an den Verpflegungszonen für angemessen ausreichende Verpflegung sorgen. Eine Garantie für die Verfügbarkeit von Verpflegung und Getränken übernimmt der Veranstalter jedoch nicht.
  9. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung seine Startnummer jederzeit gut sichtbar am Körper zu tragen. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt oder sonst unkenntlich gemacht werden.

§ 6 Haftung
Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:

    1. Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
    2. Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. 
    3. Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
    4. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer oder Zuschauer) zufügt allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

§ 7 Anmeldung, Registrierung und Zahlung

  1. Die Anmeldung, Registrierung und Zahlung erfolgt über unseren Partner abavent
  2. Die Anmeldung ist verbindlich
  3. Es erfolgt keine Rückerstattung der Meldegebühr, es sei denn die Absage der Veranstaltung oder der Veranstaltungsabbruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
  4. Bei Stornierung bis zum Meldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr i H v 15€ einbehalten. 
  5. Startplätze sind nicht übertragbar auf andere Personen.
  6. Bei einer Stornierung oder bei nicht in Anspruchnahme des Startplatzes gleich aus welchem Grund, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Übertragung in das Folgejahr.

§ 8 Datenschutz und Medienrechte

1. Die Bereitstellung der im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten (Name, Anschrift, Alter, E-Mail-Adresse, Bankdaten) ist für die Teilnahme am KiniTrail erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich. 

Der Veranstalter verwendet die von Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses angegeben Daten zur Organisation und Durchführung des KiniTrails (Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung Ergebnislisten, Veröffentlichung der Ergebnislisten auf einer öffentlichen Internetseite). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Die Speicherdauer beim Veranstalter beträgt maximal 5 Jahre. Die Daten der drei Erstplatzierten jeder Kategorie werden zur Erstellung einer Historie für die Dauer gespeichert, solange der KiniTrail veranstaltet wird.

2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden dürfen.

4. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

Christian Münzing, laufsport ulm
Ansprechpartner: Christian Münzing
Donautalstraße 14, 89079 Ulm
info@laufsport-ulm.de
vertretungsberechtigter Gesellschafter: Christian Münzing

5. Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese - vorbehaltlich Ziffer 6 - ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst insbesondere das Recht, Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen. 

6. Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe) in einer Art und Weise, die die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe durch den betroffenen Teilnehmer. 

7. Sie haben das Recht dem Veranstalter gegenüber erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der in der Vergangenheit auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgten Datenverarbeitungen. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, teilen Sie dies dem Veranstalter schriftlich per Briefpost oder E-Mail (info@laufsport-ulm.de) mit.

Weiter Ihnen stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
- Sie haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten.
- Sie haben gemäß Art. 16 DSGVO das Recht unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
- Sie haben gemäß Art. 17 DSGVO das Recht Ihre Daten löschen zu lassen sofern kein Rechtsgrund zur weiteren Speicherung vorliegt
- Sie haben gemäß Art. 18 DSGVO das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen. Dies bedeutet, dass Ihre Daten zwar noch gespeichert werden allerdings nur noch unter beschränkten Voraussetzungen (z.B. mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) verarbeitet werden dürfen.
- Sie haben gemäß Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit hinsichtlich aller Daten welche sie uns bereitgestellt haben. Dies bedeutet, dass wir Ihnen diese Daten in einem strukturierte, gängige und maschinenlesbare Formate zur Verfügung stellen. Zur Ausübung dieser Rechte senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@laufsport-ulm.de

8. Sofern Sie der Ansicht sind, dass wir durch die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Stand: 06.09.2022